Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des EU AI Act drohen laut Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für verbotene KI-Praktiken steigt der Rahmen auf bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Die Sanktionen sind seit dem 2. August 2025 anwendbar, greifen aber erst mit der Anwendbarkeit der jeweiligen Pflicht. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99; Europäische Kommission, Digital Strategy, Stand 11. Mai 2026)
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Wie hoch können die Bußgelder maximal ausfallen?
Der Sanktionsrahmen des EU AI Act ist in Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689 geregelt. Die Höhe der Bußgelder ist gestaffelt nach Schwere des Verstoßes. Insgesamt gibt es drei Kategorien.
| Verstoßkategorie | Rechtsgrundlage | Maximales Bußgeld | Alternative Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | Art. 99 Abs. 3 KI-VO | bis 35 Millionen Euro | oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Verstoß gegen Pflichten (u.a. Transparenz, Hochrisiko-Anforderungen, GPAI) | Art. 99 Abs. 4 KI-VO | bis 15 Millionen Euro | oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | Art. 99 Abs. 5 KI-VO | bis 7,5 Millionen Euro | oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes |
(Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99 Absätze 3, 4 und 5)
In allen drei Fällen gilt: Es wird der jeweils höhere Betrag verhängt. Für ein Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von 500 Millionen Euro liegt die maximale Sanktion bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflichten also bei 15 Millionen Euro, weil 3 Prozent des Umsatzes (also 15 Millionen Euro) dem festen Betrag entsprechen. Bei einem Unternehmen mit 2 Milliarden Euro Umsatz wären es dagegen 60 Millionen Euro.
Welche Kategorie gilt für fehlende Kennzeichnung von KI-Content?

Für Unternehmen, die KI-generierte Inhalte im Marketing veröffentlichen, ist vor allem die mittlere Kategorie relevant. Verstöße gegen Artikel 50 (Transparenz- und Kennzeichnungspflichten) fallen unter Absatz 4 des Artikels 99 und können daher mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99 Absatz 4)
Kurz und zitierfähig: Wer KI-Bilder, KI-Videos oder Deepfakes nicht kennzeichnet, obwohl die Pflicht besteht, riskiert ab August 2026 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Ab wann sind die Sanktionen anwendbar?
Der zeitliche Aspekt sorgt in der Praxis oft für Verwirrung. Es lohnt sich, hier präzise zu sein.
Die Sanktionen nach Artikel 99 sind bereits seit dem 2. August 2025 rechtlich anwendbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Pflichten seitdem gelten. Bußgelder greifen erst, wenn die zugrunde liegende Pflicht anwendbar ist.
Für die Transparenzpflichten aus Artikel 50, die KI-Bilder, KI-Videos und Chatbots betreffen, ist der maßgebliche Stichtag der 2. August 2026. (Quelle: Europäische Kommission, Digital Strategy, „AI Act“, Stand 11. Mai 2026)
Wichtig: Der Digital Omnibus (auch AI Omnibus genannt) hat mit dem Beschluss vom 19. November 2025 und der politischen Einigung vom 7. Mai 2026 die Fristen für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme auf den 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 verschoben. Die Transparenzregeln sind davon nicht betroffen und bleiben am 2. August 2026 gültig. (Quelle: Europäische Kommission, Digital Strategy, 2026)
Erleichterung für KMU und Startups
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Artikel 99 Absatz 6 der Verordnung sieht eine ausdrückliche Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Startups vor. Konkret gilt für diese Unternehmensgruppen der jeweils niedrigere Betrag aus den in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Prozentsätzen oder Summen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99 Absatz 6)
Das bedeutet in der Praxis: Ein Startup mit fünf Mitarbeitenden und geringem Umsatz muss nicht mit denselben Millionenstrafen rechnen wie ein internationaler Konzern. Die Bemessungsgrundlage bleibt aber das Bußgeld nach oben gedeckelt, nach unten gibt es keine feste Untergrenze.
Auch für kleine Mid-Cap-Unternehmen (SMCs) wurden durch den AI Omnibus einige vereinfachte Anforderungen ausgeweitet. Dazu gehören etwa vereinfachte Anforderungen an technische Dokumentation. (Quelle: Europäische Kommission, Digital Strategy, 2026)
Wie entscheiden Behörden über die konkrete Bußgeldhöhe?
Artikel 99 gibt keine starre Formel vor. Vielmehr räumt die Verordnung den zuständigen nationalen Behörden einen Ermessensspielraum ein. Bei jeder Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Geldbuße verhängt wird, werden alle relevanten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Zu den typischen Bemessungsfaktoren zählen laut Verordnung:
- Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie dessen Folgen
- Zahl der betroffenen Personen und Ausmaß des erlittenen Schadens
- Frühere Sanktionen gegen denselben Akteur
- Größe, Jahresumsatz und Marktanteil des Unternehmens
- Kooperation mit den Aufsichtsbehörden
- Erschwerende oder mildernde Umstände
(Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99 Absatz 7)
Aus diesen Kriterien lässt sich eine praktische Faustregel ableiten: Wer einen Verstoß selbst meldet, schnell Abhilfe schafft und transparent mit den Behörden zusammenarbeitet, hat gute Chancen auf eine erheblich niedrigere Sanktion. Wer versucht, Informationen zurückzuhalten oder die Aufklärung zu behindern, muss dagegen mit der vollen Härte rechnen.
Über Bußgelder hinaus: Reputations- und Haftungsrisiken
Ein Bußgeld ist nicht das einzige Risiko bei fehlender Kennzeichnung. Für die Praxis in Marketing- und Kommunikationsabteilungen sind zusätzlich drei weitere Risikofelder relevant.
Erstens Reputationsschäden. Wird bekannt, dass ein Unternehmen KI-Inhalte ohne Kennzeichnung veröffentlicht hat, kann das öffentliche Vertrauen nachhaltig leiden. Gerade in Branchen mit hoher Glaubwürdigkeitsanforderung (Finanzen, Gesundheit, B2B-Software) wiegt der Reputationsschaden oft schwerer als das Bußgeld selbst.
Zweitens wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände können nach nationalem Wettbewerbsrecht (in Deutschland etwa nach dem UWG) Abmahnungen aussprechen, wenn Werbung als irreführend gilt. KI-Inhalte, die als echt wahrgenommen werden können, sind hier besonders anfällig.
Drittens zivilrechtliche Haftung. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch nicht gekennzeichnete Deepfakes drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Betroffenen. Diese sind unabhängig von den Bußgeldern des AI Act zu bewerten.
Diese drei Risikofelder wirken kumulativ. Ein einziger nicht gekennzeichneter Spot kann sowohl ein Bußgeld nach Art. 99 als auch eine Abmahnung, eine Klage und einen Shitstorm auslösen.
Praxisleitfaden: Vier Schritte zur Risikominimierung

Aus dem Sanktionsrahmen und den offiziellen Umsetzungshilfen der Kommission ergeben sich vier konkrete Maßnahmen.
Erstens ein KI-Inventar aufbauen. Erfassen Sie alle KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen Inhalte erzeugen oder manipulieren. Bewerten Sie für jedes System, ob Kennzeichnungspflichten entstehen können.
Zweitens klare Verantwortlichkeiten definieren. Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Kennzeichnung von KI-Inhalten verantwortlich ist. Ohne benannte Verantwortung entstehen Lücken, die im Ernstfall den Vorwurf der Fahrlässigkeit verstärken können.
Drittens Prozesse dokumentieren. Führen Sie ein einfaches Register über eingesetzte Tools, produzierte Inhalte und angebrachte Kennzeichnungen. Bei Rückfragen der Aufsichtsbehörden ist eine geordnete Dokumentation eine wesentliche Entlastung.
Viertens den offiziellen Kanal nutzen. Der AI Act Service Desk der Europäischen Kommission unter ai-act-service-desk.ec.europa.eu ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Umsetzung. Auch der freiwillige AI Pact bietet Unterstützung bei der frühzeitigen Umsetzung. (Quelle: Europäische Kommission, Digital Strategy, 2026)
Fazit: Compliance ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition
Die Bußgeldhöhen des EU AI Act sind erheblich, aber sie sind vor allem eines: verhältnismäßig gestaffelt. Wer die Kennzeichnungspflichten ernst nimmt, transparent kommuniziert und Prozesse dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.
Erfahrungen aus der DSGVO-Anwendung seit 2018 zeigen zudem: In den ersten zwölf bis 18 Monaten nach einem Stichtag arbeiten Aufsichtsbehörden typischerweise mit Hinweisen, Warnschreiben und kleineren Bußgeldern. Erste hohe Sanktionen betreffen fast immer große Konzerne, nicht mittelständische Unternehmen. Verlassen sollte man sich darauf allerdings nicht: Wer einen Verstoß begeht, hat ihn, unabhängig davon, wann er entdeckt wird.
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Disclaimer: Keine Rechtsberatung
Dieser Blog-Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information über den Sanktionsrahmen des EU AI Act nach Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689.
Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen der Europäischen Kommission (insbesondere digital-strategy.ec.europa.eu, Stand 11. Mai 2026) sowie auf dem Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689 und geben den Kenntnisstand zum Veröffentlichungszeitpunkt wieder. Die konkrete Bemessung von Bußgeldern liegt im Ermessen der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Wie hoch eine Sanktion im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Einzelne Detailfragen sind zudem noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.
Für die verbindliche Auslegung im Einzelfall, insbesondere zur Bewertung konkreter Risiken in Ihrem Unternehmen, konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht. Verbindliche Informationen zum AI Act erhalten Sie beim offiziellen AI Act Service Desk der Europäischen Kommission unter ai-act-service-desk.ec.europa.eu sowie im vollständigen Rechtstext der Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt der Europäischen Union.
ThatWorksMedia übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen sowie für Handlungen oder Unterlassungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Bußgeldern beim EU AI Act
Wie hoch sind die maximalen Bußgelder beim EU AI Act?
Der EU AI Act sieht in Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689 drei Sanktionsstufen vor: bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent Jahresumsatz bei verbotenen KI-Praktiken, bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen Pflichten (u.a. Transparenz), sowie bis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei falschen Angaben gegenüber Behörden.
Welches Bußgeld droht bei fehlender KI-Kennzeichnung?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 fallen unter Artikel 99 Absatz 4 KI-VO und können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Ab wann können Bußgelder verhängt werden?
Die Sanktionen nach Artikel 99 sind seit dem 2. August 2025 anwendbar. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 (KI-Bilder, KI-Videos, Chatbots) ist der maßgebliche Stichtag jedoch der 2. August 2026. Erst ab diesem Datum können Bußgelder für fehlende Kennzeichnung verhängt werden.
Gelten für KMU und Startups niedrigere Bußgelder?
Ja. Artikel 99 Absatz 6 der Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass für KMU und Startups der jeweils niedrigere Betrag aus den festen Summen oder Prozentsätzen gilt. Das entlastet kleinere Unternehmen erheblich, befreit sie aber nicht von der Kennzeichnungspflicht selbst.
Nach welchen Kriterien bemessen Behörden die Bußgeldhöhe?
Artikel 99 Absatz 7 nennt Faktoren wie Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Zahl der Betroffenen, Größe und Umsatz des Unternehmens sowie Kooperation mit den Behörden. Wer selbst meldet, kooperiert und Abhilfe schafft, hat gute Chancen auf niedrigere Sanktionen.
Welche Risiken gibt es zusätzlich zu den Bußgeldern?
Neben Bußgeldern nach Artikel 99 drohen Reputationsschäden, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (etwa nach deutschem UWG) und zivilrechtliche Haftungsansprüche durch Betroffene bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Diese Risiken wirken kumulativ zum Bußgeld.









