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EU AI Act 2025/26: Pflichten für deutsche Unternehmen

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EU AI Act 2025/26: Pflichten für deutsche Unternehmen

Kurzfassung: Der EU AI Act ist seit 1. August 2024 schrittweise in Kraft getreten und regelt KI in der EU risikobasiert. Verbotene Praktiken gelten bereits, weitere Pflichten greifen stufenweise – mit zentralen Anforderungen an Transparenz, Daten- und Modell-Dokumentation, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Kennzeichnung synthetischer Inhalte. Verstöße können mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)

Warum der EU AI Act wichtig ist – und ab wann er gilt

  • Rechtsstatus: Verordnung (direkt geltendes EU-Recht). Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024, Inkrafttreten am 1. August 2024. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Zeitplan (vereinfacht):
    • Seit Februar 2025: Verbotene Praktiken (z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Schule, Social Scoring, ungezieltes Scrapen von Gesichtsbildern) sind untersagt. (Reuters)
    • 2025–2026: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (u. a. Deepfakes/synthetische Inhalte) sowie GPAI/“Foundation Models” starten phasenweise. (Europäisches Parlament)
    • Ab 2026/2027 (stufenweise): breite Anwendung der Pflichten, insbesondere für Hochrisiko-KI (Annex III). (Europäisches Parlament)
Der EU AI Act regelt auch KI Video Werbung in Deutschland

Die Logik des Gesetzes: Risikoklassen

  1. Unannehmbares Risiko – verboten
    U. a. Social Scoring, Emotionserkennung in Arbeit & Bildung, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen, untargetetes Scrapen von Gesichtsbildern. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  2. Hochrisiko-KI
    Systeme in sicherheitskritischen Produkten oder in den in Annex III genannten Anwendungsfeldern (z. B. Bildung/Prüfungen, Beschäftigung, Zugang zu essentiellen Diensten). (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  3. Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten)
    Interaktive KI/Chatbots, synthetische Medien (Deepfakes, KI-Video, KI-Audio): Kennzeichnungspflichten.
  4. Allgemeiner Zweck/GPAI & Modelle mit systemischem Risiko
    Dokumentations- & Transparenzauflagen, zusätzliche Pflichten bei „systemischem Risiko“; Code of Practice der EU-AI-Office als Brücke zur Konformität. (Digitale Strategie Europas)

Kernpflichten für deutsche Unternehmen (je nach Rolle)

Rollen unterscheiden: Anbieter/Provider (entwickeln/vertreiben KI), Bereitsteller/Deployer (setzen KI ein), Händler/Importeure. Die Pflichten variieren je nach Rolle und Risikoklasse:

  • Transparenz & Kennzeichnung
    • Nutzer informieren, wenn sie mit KI interagieren (sofern nicht offensichtlich).
    • Synthetische Inhalte (Bild/Audio/Video/Text) maschinenlesbar als künstlich generiert/manipuliert kennzeichnen – inklusive Deepfakes. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Hochrisiko-KI (z. B. Tests/Prüfungen in E-Learning, HR-Screening)
    • Risikomanagement, QMS, Daten-/Modell-Dokumentation, Logging, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung/CE, Post-Market-Monitoring. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • GPAI/“Foundation Models”
    • Technische Dokumentation, Urheberrechts-/Training-Daten-Transparenz; ggf. zusätzliche Pflichten bei „systemischem Risiko“. Code of Practice kann Nachweis erleichtern. (Digitale Strategie Europas)

Bußgelder:

  • Bis 35 Mio. € oder 7 % (verbotene Praktiken), bis 15 Mio. € oder 3 % (andere Verstöße), bis 7,5 Mio. € oder 1 % (falsche Angaben). (ktslaw.com)

Aufsicht:

  • EU-AI-Office (Kommission) + nationale Marktüberwachungsbehörden (Mitgliedstaaten designieren zuständige Stellen, in DE in Vorbereitung). (Digitale Strategie Europas)
Deepfakes & KI Avatare sind heute schon sehr gut und schwer zu unterscheiden.
Deepfakes & KI Avatare sind heute schon sehr gut und schwer zu unterscheiden.

Beispiel 1: KI-Videos & synthetische Medien (Deepfakes)

Was gilt?

  • Kennzeichnungspflicht: Jede Veröffentlichung/Verbreitung synthetischer Inhalte (KI-Video, KI-Audio, KI-Bild, KI-Text) muss klar und maschinenlesbar erkennbar machen, dass es sich um künstliche Inhalte handelt. Das gilt plattformübergreifend (z. B. Website, Social Media, Ads, E-Learning, Corporate Comms). (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Plattformregeln zusätzlich: TikTok/Meta/YouTube verlangen eigene AI-Labels – die gelten zusätzlich zum AI-Act. Prozesse daher zweistufig aufsetzen (Legal-Label + Plattform-Label). (WEVENTURE)
  • Verbote beachten: Keine Emotionserkennung in Arbeit/Bildung (z. B. „Mimik-Analyse“ in Schulungen/Recruiting-Videos). Kein Social Scoring. Kein ungezieltes Gesichtsscraping. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)

Best-Practice für Produktionen:

  1. Label by Design: Wasserzeichen/Metadata (C2PA/maschinelles Label) bereits im Render-/Export-Workflow setzen; sichtbare Hinweis-Overlays für kritische Kontexte vorsehen. (euaiact.com)
  2. Dokumentation: Prompt- und Asset-Protokolle, verwendete Modelle & Versionen, Trainingsdaten-Zusammenfassung (bei GPAI-Eigenbetrieb). (Digitale Strategie Europas)
  3. Review & Freigabe: Juristischer Check auf Persönlichkeitsrechte/Urheberrecht & Irreführungsrisiken vor Veröffentlichung.
  4. Plattform-Compliance: Upload-Labeling (YouTube/TikTok/Meta) + interne Checkliste. (WEVENTURE)
Muss man KI-Werbung in Deutschland kennzeichnen
Muss man KI-Werbung in Deutschland kennzeichnen?

Beispiel 2: KI in der Werbung

Relevante Pflichten:

  • Transparenz bei KI-Interaktion (Chatbots in Kampagnen, KI-Beratung) & Kennzeichnung synthetischer Werbemittel (KI-Stimme, KI-Video, KI-Visuals). (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Verbotene Praktiken vermeiden: keine manipulativen „Dark Patterns“, keine Emotionserkennung bei Beschäftigten (z. B. Agentur-Call-Center), keine biometrische Kategorisierung.
  • Hochrisiko-Grenzfälle: KI, die Zugang zu essentiellen Diensten steuert oder individuelle Ansprüche bewertet, kann Annex-III-relevant sein (selten in klassischer Werbung, aber relevant bei z. B. Kredit-Pre-Scoring in Journey-Bots). (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)

Umsetzungstipps für Marketing-Teams/Agenturen:

  • Asset-Pipelines mit automatisierter AI-Label-Insertion (sichtbar + Metadaten).
  • Claims-Governance: interne Freigabe für Aussagen, die KI generiert (Fact-Checking/Brand Safety).
  • Prozess-Handbuch: Checkliste pro Kanal (Kennzeichnung, Opt-ins, Speicher-/Löschfristen).
  • Vendor-Due-Diligence: bei externen KI-Tools Dokumentation & Konformität (Transparenz, Urheberrecht, Datennutzung) einfordern. (Digitale Strategie Europas)
Die besten AI-generierten Werbespots

Beispiel 3: KI im E-Learning

Wann wird’s hochriskant?

  • Annex III „Bildung/Berufsbildung“: KI, die Lernende bewertet, prüft oder deren Zugang zu Bildung beeinflusst, fällt in der Regel unter Hochrisiko → QMS, Daten-/Modell-Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Striktes Verbot: Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen (außer medizinische/sicherheitsbezogene Zwecke). Keine biometrische Kategorisierung. (Wolters Kluwer Legal Blogs)

Praxisleitfaden für EdTech/Unternehmensakademien:

  • Abgrenzung: Ist die KI nur didaktische Assistenz (z. B. generiert Erklärtexte/Videos) → eher Transparenzpflichten + KI-Kennzeichnung; keine Bewertungshoheit der KI. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Assessments: Wenn KI prüft/scort, prüfen, ob Annex III greift (meist ja) → Hochrisiko-Pfad wählen (QMS, Datenqualität, Bias-Tests, Human-in-the-Loop). (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  • Synthetische Lernmedien (KI-Avatare, KI-Voice-over, KI-Videos): sichtbar kennzeichnen (z. B. „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte“) + maschinenlesbare Markierung. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
BGH-Urteil 2025 e-Learning thatworksmedia

9 Schritte zur Compliance

(der 90-Tage-Plan)

  1. KI-Inventar: Alle KI-Use-Cases, Modelle, Anbieter, Datenflüsse, Kanäle (inkl. Marketing & E-Learning) erfassen.
  2. Risikoklassifizierung: Verboten / Hochrisiko / Begrenztes Risiko / GPAI – pro Use Case. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  3. Kennzeichnungs-Standard: Einheitliche AI-Labels (sichtbar + C2PA/Metadaten) für alle synthetischen Medien. (euaiact.com)
  4. Risikomanagement & QMS (für Hochrisiko): Prozesse, Rollen, Freigaben, Logging und Post-Market-Monitoring etablieren. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  5. Daten-/Modell-Dokumentation: Prompt-/Training-Daten-Zusammenfassungen, Modellkarten, Versionskontrolle. GPAI: am Code of Practice ausrichten. (Digitale Strategie Europas)
  6. Menschliche Aufsicht definieren: Eingriffsmöglichkeiten, Eskalationen, Fail-Safes. (Künstliche Intelligenz Gesetz EU)
  7. Vendor-Checks: Konformitätszusagen, technische Doks, IP-/Urheber-Compliance, Subprozessoren. (Digitale Strategie Europas)
  8. Plattform-Compliance: Social-Plattform-Labels in Workflows integrieren (YouTube/TikTok/Meta). (WEVENTURE)
  9. Training & Policy: AI-Policy, Redaktions-/Kennzeichnungsleitfaden, Schulungen für Marketing, HR, L&D.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • „Nur Marketing, keine Pflichten“ – falsch: Kennzeichnung gilt auch für Ads/Organic/PR.
  • Verwechslung „Legal Label vs. Plattform Label“ – beides parallel umsetzen.
  • Hidden Deepfakes in Imagefilm/Recruiting – riskant; immer klar kenntlich machen.
  • Emotionserkennung in Schulungen/Performance-Reviews – verboten (Ausnahme: Medizin/Sicherheit).
EU AI ACT Thatworksmedia 01

Governance & Zuständigkeiten

Sanktionen & Durchsetzung

  • Maximalstrafen: bis 35 Mio. € oder 7 % (verbotene Praktiken), bis 15 Mio. € oder 3 % (sonstige), bis 7,5 Mio. € oder 1 % (falsche Angaben). Zusätzlich Produkt-Rücknahme möglich. (ktslaw.com)

Bonus:
Checkliste „Kennzeichnung für KI-Medien“

  • Text-Hinweis am Asset („Enthält KI-generierte Inhalte“).
  • Maschinenlesbare Kennzeichnung/Wasserzeichen (z. B. C2PA/Metadaten). (euaiact.com)
  • Upload-Label je Plattform (YouTube/TikTok/Meta).
  • Dokumentation (Prompts/Modelle/Versionen/Quellen).
  • Rechts-Review (Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrecht).
  • Freigabe-Protokoll & Archivierung.

Quellen & weiterführende Infos


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Vorhaben (z. B. KI-Video-Kampagnen, automatisierte Assessments im E-Learning, GPAI-Eigenbetrieb) sollten Sie eine rechtliche Prüfung durchführen lassen.

Der EU AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit dem 1. August 2024 gilt. Er schafft ein einheitliches Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU, basierend auf einem risikoorientierten Ansatz.

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland. Einzelne Pflichten treten stufenweise zwischen 2024 und 2027 in Kraft.

Verboten sind unter anderem Social Scoring, ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern, Emotionserkennung in Arbeit und Bildung sowie biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen.

Hochrisiko-KI-Systeme sind Anwendungen, die besonders sensibel sind – etwa in Bildung, Personalwesen, Gesundheit oder kritischer Infrastruktur. Für sie gelten strenge Pflichten wie Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht.

Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Ja. Synthetische Medien wie KI-generierte Videos, Bilder, Stimmen oder Texte müssen klar und maschinenlesbar gekennzeichnet werden, damit Nutzer sie von echten Inhalten unterscheiden können.

Ja. E-Learning-Systeme, die Prüfungen bewerten oder Lernende klassifizieren, fallen meist in die Hochrisiko-Kategorie. Reine Lernvideos oder Avatare unterliegen vor allem Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen machen, die Risikoklasse bestimmen, Kennzeichnungspflichten umsetzen und für Hochrisiko-KI ein Qualitäts- und Risikomanagement einführen.

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